Erziehungsberechtichtigte haben in unterschiedlichen Gremien die Möglichkeit sich an der Gestaltung des Schulwesens zu beteiligen. Die folgenden Gremien bilden den Schwerpunkt:
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie dient dem Informations- und Meinungsaustausch zwischen Eltern und Lehrern über Angelegenheiten der Schule.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft ist ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der
Eltern abzustimmen.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus je drei Eltern- und Lehrervertretern sowie der Schulleitung als Vorsitzende zusammen. Sie befasst sich mit
grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt innerhalb dieser bei Konflikten.