Möglichkeiten der Mitwirkung am Schulwesen


Erziehungsberechtichtigte haben in unterschiedlichen Gremien die Möglichkeit sich an der Gestaltung des Schulwesens zu beteiligen. Die folgenden Gremien bilden den Schwerpunkt:

  • die Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie dient dem Informations- und Meinungsaustausch zwischen Eltern und Lehrern über Angelegenheiten der Schule.

  • die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft ist ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

  • die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus je drei Eltern- und Lehrervertretern sowie der Schulleitung als Vorsitzende zusammen. Sie befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt innerhalb dieser bei Konflikten.